Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreativschreinerei Wagner AG, Muotastrasse 18, 6400 Brunnen

Die Inhalte der individuellen Angebote und Leistungsbeschreibungen stehen hierarchisch vor den AGB. Die AGB gelten als grundsätzliche Regelungen, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Organisatorische Regelungen (Aufgaben, Pflichten, Rechte, Verantwortungen, Ablauforganisation)

Grundlagen, Geltungsbereich

Grundsätzlich gilt für den Werkvertrag: Schweizerisches Obligationenrecht «Werkvertrag»

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind anwendbar auf alle Offerten, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen der Kreativschreinerei Wagner AG sowie auf alle von der Kreativschreinerei Wagner AG mit dem Besteller / Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) abgeschlosse-nen Verträge, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarung abgeändert oder ergänzt werden.

Diese AGB finden auch Anwendung, wenn bei weiteren Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden ein Bezug auf diese AGB nicht mehr ausdrücklich erfolgen sollte.

Allfällig bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich wegbedungen.

Projektierung

Entwurfsplanung, Projektierungsplanung

Entwurfs- und Planungsarbeiten sind nicht Bestanteil der Einheitspreise und werden separat ausgewiesen.

Urheberrechte

Die Angebote, Zeichnungen und Muster sowie die Ausführungsbeschriebe des schriftlichen Angebotes der Kreativschreinerei Wagner AG (nachfolgend „Unternehmen“) bleiben deren Eigentum sofern nicht anderweitig vereinbart.

Projektstudien / Designstudien

Vom Unternehmen auszuarbeitende Projekt- und Designstudien sind gesondert zu honorieren sofern nicht anderweitig vereinbart.

Fachplanung (Detailplanung)

Wird die Fachplanung und Ausschreibung durch einen Planer (Architekt, Innenarchitekt, Innenausbauplaner oder sonstige) erstellt, besteht keine Pflicht der Überprüfung durch den Unternehmer. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Fachplanung.

Angebot

Gültigkeit Angebot

Die Gültigkeit für Offerten beträgt 30 Tage ab Ausstellungsdatum, sofern keine andere Frist ausdrücklich festgelegt ist.

Es gelten folgende Vorbehalte:

  • Preisänderungen der Lieferanten berechtigen die Kreativschreinerei Wagner AG zur Anpassung der offerierten Preise
  • Die offerierten Preise sind nur bei gleichbleibenden Massen, Formen, Stückzahlen und Serien verbindlich
  • Teillieferungen oder bauseitige Unterbrechungen der Montage ziehen einen Preisaufschlag mit sich
  • Die in der Offerte aufgeführten Produktetypen und Masse sind verbindlich. Allfällige Fehler müssen umgehend gemeldet werden, andernfalls liegt das Risiko für fehlerhafte Lieferungen beim Kunden.

Teuerung

Ein Teuerungsausgleich nach dem Produzentenpreisindex», BfS / Gleitpreisformel nach KBOB wird grundsätzlich vereinbart.

Werkvertrag, Bestellung

Bestellungen werden schriftlich bestätigt. Mit dem Versand der Auftragsbestätigung durch die Kreativschreinerei Wagner AG ist der Vertrag mit dem Kunden zustande gekommen.

Für Missverständnisse bei telefonischer Bestellung kann keine Haftung übernommen werden.

Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung bei Erhalt sofort zu prüfen. Dies gilt insbesondere für die aufgeführten Produktetypen und Masse. Allfällige Fehler müssen der Kreativschreinerei Wagner AG umgehend gemeldet werden, andernfalls liegt das Risiko für fehlerhafte Lieferungen beim Kunden

Bei Stornierung oder Änderung von Aufträgen durch den Kunden werden dem Kunden die bereits angefallenen Kosten verrechnet.

Bestellungsänderung

Erfordert eine Bestellungsänderung die Anpassung einer vertraglichen Frist, so hat der Unternehmer Anspruch auf eine angemessene Erstreckung der Frist. Es sind die Einheitspreise neu festzulegen und zu vereinbaren.

Regiearbeiten

Regiearbeiten sind Arbeiten die nicht im Angebotspreis (Einheitspreise) enthalten sind. Für die Regiearbeiten gelten die Regieansätze des VSSM in CHF/Stunde, sofern nicht anderweitig vereinbart.
Die Reisezeit wird als normale Arbeitszeit betrachtet. Regiearbeiten werden monatlich netto abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.
Regiearbeiten dürfen ohne ausdrücklichen Gegenbericht des Bauherrn ausgeführt werden, sind zu rapportieren und vom Auftraggeber wöchentlich zu unterschreiben.

Rückbehalt

Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, ist der Unternehmer berechtigt, seine Leistungen so lange zurückzuhalten, bis die Zahlung sichergestellt wird.

Rücktritt

Wird der Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist auf sein Begehren nicht sichergestellt, so kann er vom Vertrag zurücktreten.

Preis-, Ausmass-, & Zahlungskonditionen

Einheitspreis

Die Einheitspreise basieren auf den offerierten Stückzahlen pro Position. Werden die Gesamtmengen um mehr als 20% verändert, sind die Einheitspreise neu zu vereinbaren.
Die werkvertraglichen Leistungen sind auf den Positionen exklusive MwSt. ausgewiesen.

Kostendach

Das Kostendach definiert den Betrag, der ohne Freigabe des Werkvertragspartners/Bestellers nicht überschritten werden darf. Mit dem Kostendach werden die zu erbringenden Leistungen vereinbart. Der Stand der Kosten sind dem Kunden regelmässig mitzuteilen. Abgerechnet wird nach Aufwand mit den vereinbarten Ansätzen für Arbeit und Material.

Mindest-Rechnungsbetrag

Der Mindestwarenwert pro Auftrag beträgt CHF 30 (Warenwert vor LSVA, Energiekostenzuschlag und MWST).

Zahlungskonditionen

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Rechnungsstellung netto ohne Abzüge.

Bei Aufträgen über CHF 15'000 sind folgende Teilzahlungen fällig:

  • 1/3 bei Vertragsabschluss
  • 1/3 bei Lieferung
  • 1/3 nach Fertigstellung der Arbeit/Montage innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung

Abzüge

Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.

Eigentumsvorbehalt

Die Kreativschreinerei Wagner AG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche Forderungen aus dem Vertrag beglichen sind. Sie ist bei Zahlungsverzug berechtigt, beim zuständigen Betreibungsamt den Eigentumsvorbehalt anzumelden. Der Kunde gibt diesbezüglich sein ausdrückliches Einverständnis dazu.

Zahlungspflicht

Die Berufung auf unwesentliche Mängel entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsfristen.

Verzugszins

Für nicht vertragsgemäss geleistete Zahlungen wird ein Verzugszins von 5% auf die zur Zahlung fälligen Summe verrechnet.

Ausführung, Produktion, Montage

Leistungsumfang (Vergütungsregeln), Anlehnung Norm SIA 241 – 118/241 Schreinerarbeiten, SIA 343 – 118/343 Türen/Tore
Inbegriffene Leistungen:

  • Massaufnahmen auf dem Bau (soweit möglich)
  • Einmaliger Einbau und Einregulierung.
  • Grundierungen nach SIA 241 Schreinerarbeiten, SIA 343/1 Türen

Nicht inbegriffene Leistungen:

  • Abklärungen und Gesuche für bewilligungspflichtige Ausführungen
  • Zusätzlich gewünschte grafische Visualisierung, Modelle, Farbmuster grösser als A4
  • Schutz gegen Beschädigung nach Einbau
  • auf Wunsch des Bestellers geleistete Überzeit, Nacht- und Sonntagsarbeiten (wenn die vereinbarten Termine auch ohne diese eingehalten würden)
  • zusätzliche Kosten infolge erschwerender Umstände, die bei der Offert Erstellung nicht bekannt waren oder erkannt werden konnten
  • Anpassungsarbeiten infolge Fehler in den Plänen, Vorgewerken oder überschrittener Rohbaumasstoleranzen
  • Service- und Wartungsleistungen
  • Zusätzliche Arbeitsgänge wie z.B. aus- und einhängen oder einregulieren wegen nachfolgenden Bearbeitungen z.B. Malerarbeiten sind kostenpflichtig.

Ausführungstermine

Die ungefähren Lieferfristen werden bei Bestellungseingang kommuniziert und beginnen ab Unterzeichnung der Auftragsbestätigung zu laufen.
Die Kreativschreinerei Wagner AG ist bestrebt, die bestätigten Liefertermine einzuhalten. Diese gelten nur als Richttermine. Terminverzögerungen können insbesondere Wetter-, Produktions-, Material- oder Transportbedingt auftreten. Die Pflicht des Unternehmers zur Einhaltung der vereinbarten Ausführungs-termine setzt einen rechtzeitigen Eingang der technischen Detailangaben beim Unternehmer voraus. Ist der Besteller in Verzug, so hat der Unternehmer Anspruch auf eine angemessene Erstreckung der betreffenden Frist. Andere Ansprüche wegen Terminverzögerungen werden wegbedungen.

Einbau und Baumontage

Mit dem Einbau von Produkten aus Holz und Holzwerkstoffen darf erst begonnen werden, wenn die klimatischen Verhältnisse am Einbauort sichergestellt sind. Die relative Luftfeuchtigkeit von 30% bis 70% darf nicht unter bez. überschritten werden (SIA180).

Bauseitigen Verzögerungen

Die Folgen aus bauseitigen Verzögerungen gehen zu Lasten des Bestellers. Entstehende Lagerkosten sind durch den Besteller zu tragen.

Unvorhergesehene Einflüsse

Der Unternehmer hat in besonderen Fällen Anspruch auf Erstreckung der vertraglichen Fristen, wenn ihn am Verzug kein Verschulden trifft und er die erforderlichen und zumutbaren zusätzlichen Vorkehrungen getroffen hat. Zu diesen besonderen Tatbeständen zählen insbesondere Liefer- und Transportstörungen.

Umweltschutz

Es sind möglichst ökologische Produkte zu verwenden.

Naturprodukte

Naturprodukte verfügen über unterschiedliche Eigenschaften und Merkmale. Diese naturbedingten Differenzen (Struktur / Farbe) sind zu erwarten und können nicht ausgeschlossen werden. Besonders zu erwähnen sind folgende Materialien.

  • Massivholz
  • Furnier, furnierte Werkstücke
  • Naturstein

Materialwahl, Bemusterung

Präzisierungen und Eingrenzungen sind individuell zwischen den Werkvertragspartnern zu definieren. Vereinbarte Muster sind gegenzuzeichnen und einzulagern.

Gesamterscheinung der Fronten

Es ist zu vereinbaren, welche Fronten ein gemeinsames Erscheinungsbild erfüllen müssen.

Erforderliche Zufahrten/Gerüste/Kran-/Lift-/Strom-Anschluss/Parkplatz

Erforderliche Zufahrten, Gerüste, Kran- und Liftbenutzung, Stromanschluss sowie ein geeigneter trockener Lageplatz pro Stockwerk des Bauwerkes sind bauseits kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Für die Lieferwagen der Kreativschreinerei Wagner AG muss in der Nähe ein Parkplatz zur Verfügung stehen.

Zugang

Der ungehinderte Zugang zum Gebäude und den Räumen ist durch die Bauleitung sicherzustellen.

Bauabnahme und Mängel

Prüfpflicht

Abnahme aller vom Unternehmer ausgeführten Arbeiten sind innerhalb 5 Tage nach Anzeige der Vollendung vom Besteller oder von der Bauleitung im Beisein des Unternehmers abzunehmen.

Mängel

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Empfang der Lieferung bzw. nach Fertigstellung der Montagearbeiten zu prüfen und abzunehmen. Mängel sind unverzüglich dem Unternehmen als Mängelrüge schriftlich mitzuteilen. Ansonsten gilt das Werk als mängelfrei genehmigt. Vorbehalten bleiben die verdeckten Mängel.
Allfällige nach Montagearbeiten zurückbleibende Schäden am Bauobjekt müssen der Kreativschreinerei Wagner AG sofort schriftlich gemeldet werden, ansonsten allfällige Schadenersatzansprüche verloren gehen.
Bei Bohrungen in Granit, Marmor, Feinsteinzeug, Terracotta, Keramik etc. sowie Glas und Spiegel kann keine Haftung für
Beschädigungen übernommen werden.

Gefahrenübergang

Der Übergang von Nutzen und Gefahr erfolgt mit der Übergabe der Ware an den Kunden. Mit der Abnahme des Werkes oder durch die Inbetriebnahme beziehungsweise den uneingeschränkten Gebrauch trägt der Besteller das Risiko für die Beschädigung und für den Untergang (Verlust) des Werkes.
Mängelbehebung
Die Rechte zur Behebung der Mängel sind:

  • Instandstellung (Reparatur)
  • Preisnachlass (Minderung)
  • Rücktritt, Rückbau (Wandelung; ist bei Werkverträgen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich)

Gewährleistung

Die Gewährleistungsdauer beginnt automatisch ab Bauabnahme oder Inbetriebnahme (Datum der Abnahme).

  • 5 Jahre Garantie für festmontierte (unbewegliche) Sachen (OR 371 Abs.2).
  • 2 Jahre Garantie für bewegliche Sachen (OR 371 Abs.1) für alle Mängel

Jede Gewährleistung ist ausgeschlossen für:

  • Mängel infolge Fehler in der Baukonstruktion
  • Fehler oder Mängel in der massgeblichen Detailplanung, die der Besteller selbst dem Vertrag zugrunde gelegt hat
  • Mängel in der für den Unternehmer vertraglich bindenden Materialspezifikation durch den Besteller
  • Mängel infolge unsachgemässer Behandlung und Nutzung durch den Besteller
  • Verbrauchmaterial wie Leuchtmittel, Filtereinsätze usw.

Verwendungszweck der Produkte

Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, die Eignung der von ihr gelieferten Produkte für den bauseitig vorgesehenen und vom Besteller gewünschten Verwendungszweck zu prüfen und lehnt diesbezüglich jede Haftung ab.

Nutzung und Wartung

Bedienungsanleitungen

Revisionspläne, Reinigungsvorschriften, Produktanwendungsvorschriften usw. werden der Bauherrschaft nach der Bauabnahme, spätestens mit der Schlussrechnung übergeben.

Nutzung

Die Bauherrschaft ist verantwortlich für die korrekte Nutzung, insbesondere für korrekte Einhaltung der vorgennannten Bedienungsanleitungen sowie das Raumklima nach SIA 180 Wärmeschutz, Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden.

Wartung und Service

Die Bauherrschaft ist für die Wartung im Rahmen der Vorgaben der Hersteller verantwortlich.

Gerichtstand

Als ausschliesslichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Kreativschreinerei Wagner AG und dem Kunden im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen durch die Kreativschreinerei Wagner AG anerkennen die Parteien den Geschäftssitz des Unternehmens in Brunnen/SZ.
(Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtes)